Hundeführerschein

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NhundG) müssen ab dem 1. Juli 2013 alle Hundebesitzer in Niedersachsen, die sich nach dem Stichtag 01.07.2011 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis erlangen, den sog. „Hundeführerschein“, es sei denn sie haben nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.

Sofern mehrere Personen Halter eines Hundes sind, müssen alle Halter die Sachkunde nachweisen können.

Eine Altersbeschränkung zum Ablegen der Prüfungen gibt es nicht. Kinder und Jugendliche können Prüfungen zum Erwerb der Sachkunde im Hinblick auf eine spätere Hundehaltung ablegen.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Die Prüfung muss nur einmalig erfolgreich abgelegt werden, kann aber bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden (Es fallen jedes Mal erneut Prüfungskosten an)

Wir beraten Sie gerne und bieten auch die komplette Ausbildung inkl. Sachkunde und Praktischer Prüfung.

Die Prüfungen werden von einer, vom Niedersächsichen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannten, Tierärztin abgenommen.

Zum Erlernen der Fragen ist die Hundeführerschein-App geeignet.